Bauverein der Elbgemeinden

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Wohnungsbaugenossenschaften

Wohnungsbaugenossenschaften oder auch Bauvereine genannt, sind ein Verband von Personen mit dem Zweck, ihren Mitgliedern eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung zu gewährleisten.

Eine notwendige Voraussetzung für die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft sind die Genossenschaftsanteile, die jedes neue Mitglied kaufen muss. Die Höhe der Anteile legt jede Genossenschaft selbst fest. Häufig richten sie sich nach der Größe der Wohnung. Mit den Anteilen erwirbt das Mitglied das Recht auf lebenslanges Wohnen in der Genossenschaft. Die Genossenschaftsanteile werden in der Regel bei Austritt des Mitglieds inklusive Zinsen zurückgezahlt.

Darüber hinaus bieten viele Genossenschaften ihren Mitgliedern die Möglichkeit, den Wohnalltag in ihren Siedlungen gemeinsam mit den anderen Mitgliedern zu gestalten.

Lesen Sie das Interview in der Zeitschrift „Hanseblatt“ und die Aussagen. Was passt? Wählen Sie aus.

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